Maximale Förderleistungen
Maximale Lohnkostenzuschüsse
Das Jobcenter Frankfurt am Main hat die Möglichkeit, die Einstellung von Langzeitarbeitslosen mit hohen Lohnkostenzuschüssen zu fördern. Die rechtlichen Voraussetzungen schafft das Teilhabechancengesetz – ein bewährtes Instrument, mit dem bereits mehr als 200 Jobcenterkundinnen und -kunden Arbeit gefunden haben.
Lohnkostenzuschuss bis 100 % nach § 16i SGB II
Nach § 16i SGB II kann die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind und in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben (Erziehende und Schwerbehinderte mindesten fünf Jahre).
Im Einzelnen:
Förderdauer | Bis zu fünf Jahre |
Förderhöhe | 100 % im 1. und 2. Jahr, 90 % im 3. Jahr, 80 % im 4. Jahr und 70 % im 5. Jahr |
Grundlage | Gesetzlicher Mindestlohn bzw. die tariflichen oder kirchlichen Vergütungsregelungen zuzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. |
Weiterbildung | Optional ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bis 3.000 Euro möglich. |
Lohnkostenzuschuss 75 % und 50 % nach § 16e SGB II
Nach § 16e SGB II kann die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.
Die Regelungen:
Förderdauer | Bis zu zwei Jahre |
Förderhöhe | 75 % im 1. Jahr und 50 % im 2. Jahr |
Grundlage | Tariflohn einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. |
Coaching und Nachhaltigkeit
In beiden Förderangeboten ist ein beschäftigungsbegleitendes und stabilisierendes Coaching vorgesehen. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht. Grundsätzlich gilt: Wenn das Einstellungs- und Beschäftigungsziel auch mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) erreicht werden kann, tritt die Förderung nach § 16i SGB II und § 16e SGB II zurück. Die Förderung im Rahmen von § 16e und § 16i SGB II zeichnet sich nicht nur durch hohe Lohnkostenzuschüsse, sondern auch durch die Langfristigkeit aus: Zwei Jahre Förderdauer bei § 16e und fünf Jahre bei § 16i unterscheiden sich von anderen Programmen.
Ansprechpartner für Anliegen zu § 16e SGB II und § 16i SGB II
Jobcenter Frankfurt am Main
Arbeitgeber-Service Emil-von-Behring-Straße 10
60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 450 923 - 119 und - 121
E-Mail jobcenter-frankfurt-am-main.AGSjobcenter-ge.de