Das Team Reha/SB im Jobcenter Frankfurt und der Integrationsfachdienst
Ansprechpartner für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Schwerbehinderte Kundinnen und Kunden im Jobcenter Frankfurt ebenso wie die der beruflichen Rehabilitation werden durch das Team 820 betreut. Dieser Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, dass gesundheitliche Einschränkungen sowohl physischer als auch psychischer Art vorhanden sind, und zwar in der Ausprägung, dass ein Grad der Behinderung und damit eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch vergeben wurde oder der zuletzt ausgeübte bzw. gelernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und eine Umorientierung (berufliche Reha) erforderlich wird.
Dabei sind die Einschränkungen der jeweiligen Kundinnen und Kunden sehr unterschiedlich. Bei manchen fallen Einschränkungen kaum auf, bei anderen sind sie auf den ersten Blick erkennbar. Ein gemeinsames Charakteristikum ist aber bei allen Kundinnen und Kunden, dass bei ihnen eine ausgeprägte Motivations- und Leistungsbereitschaft vorhanden ist. Sie können daher für jeden Arbeitgeber einen Gewinn darstellen. So vielfältig unsere Kund/-innen sind, so vielfältig sind auch unsere Möglichkeiten, für sie eine Einstellung zu erzielen.
Unser häufigstes Instrument ist der Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Kundinnen und Kunden. Haben Sie eine/n für Sie interessanten Bewerber/-in, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir prüfen die Fördermöglichkeiten und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Der Eingliederungszuschuss unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in Arbeit erschwert ist und bei denen eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, erforderlich ist. Der Eingliederungszuschuss wird an Arbeitgeber ausgezahlt. Die maximale Förderung von älteren schwerbehinderten Kundinnen und Kunden kann bis zu 70% betragen, je nach Einarbeitungs- und Qualifizierungsbedarf. Im Einzelnen:
Förderdauer: Bis zu fünf Jahre (maximale Förderung bei Älteren und besonders schwer betroffenen Schwerbehinderten)
Förderhöhe: 70 % im 1. und 2. Jahr, 60 % im 3. Jahr, 50 % im 4. Jahr und 40 % im 5. Jahr
Grundlage: Gesetzlicher Mindestlohn bzw. die tariflichen oder kirchlichen Vergütungsregelungen zuzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge.
Sollten Sie eine schwerbehinderte Bewerberin oder einen schwerbehinderten Bewerber haben, der Ihrem Anforderungsprofil grundsätzlich entspricht und Ihr Interesse wecken konnte, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne über die möglichen Förderangebote. Auch zu weiteren Themen/Fragen, wie z. B. Arbeitsplatzausstattung durch technische Hilfsmittel oder Ausgleichsabgabe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier stehen wir in engem Kontakt zum Integrationsfachdienst.
Für anerkannte Rehabilitanden arbeiten wir eng mit dem Expertenteam der Agentur für Arbeit Frankfurt (berufliche Rehabilitation) sowie mit anderen Rehabilitationsträgern (medizinische Rehabilitation), wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zusammen.
Auch sind wir mit Netzwerkpartner/-innen in Kontakt, die sich speziell um Menschen mit Behinderungen kümmern, z. B. DVBS (Deutscher Verein für Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen), verschiedene Berufsförderungswerke in Hessen, EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).
Ansprechpartner für Ihre Anliegen in Sachen Behinderung und berufliche Reha:
Jobcenter Frankfurt am Main
Team 820 Reha/SB
Ferdinand-Happ-Straße 22
60314 Frankfurt
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Ost-820jobcenter-ge.de
Tel. 069 / 56 70 06 - 370 (Manuela Thiel, Teamleitung)
und Tel. 069 / 56 70 06 - 231 (Clemens Sebon, stv. Teamleitung)
Wir sind ebenfalls an Projekten beteiligt, z. B. Aktionsplan für Menschen mit Behinderung, agnes@work.

Der Integrationsfachdienst Frankfurt ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung sowie für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Er arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes und anderer Rehabilitationsträger.
Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein Thema, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und sich in verschiedenen Formen im betrieblichen Ablauf bemerkbar machen kann. Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an einer seelischen Erkrankung leidet und sich diese auch im Verhalten oder der Arbeitsleistung widerspiegelt? Diese Herausforderung muss der Betrieb nicht alleine bewältigen. Der IFD steht dem Betrieb zur Verfügung und begleitet vor Ort.
Im IFD stehen Beraterinnen und Berater mit entsprechender fachlicher Ausbildung zur Verfügung. Sie beraten, vermitteln und unterstützen Betriebe und das betriebliche Integrationsteam ebenso wie die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dem Unternehmen entstehen dafür keine Kosten.
Ziel der Arbeit des IFD ist es, bei der Suche nach einer guten Lösung für alle Beteiligten zu unterstützen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern. Immer im Hinblick auf die individuellen Belange und Grenzen beider Seiten. Hierbei sollen Ressourcen erkannt und passend zum Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Sie erreichen den IFD unter Tel. 069 / 75 80 79-0 oder ifd@frankfurterverein.de
Weitere Informationen im Internet unter www.ifd-frankfurt.de