Die Umsetzung
In den vertiefenden Beratungen der vier Arbeitsgruppen wird die Erwartung artikuliert, dass die verdeckte Armut erkannt und die berechtigten Ansprüche tatsächlich angemeldet werden. Erforderlich sei die Zusammenführung unterschiedlicher Leistungen zur Verwaltungsvereinfachung. Einheitlich wird die Einbeziehung der Arbeitgeber gefordert und eine deutliche Intensivierung der Coachingleistungen durch die stärkere Heranziehung und Beauftragung von freien Trägern für erforderlich gehalten. Die neue Situation sei bei der Konzeption von Vergabemaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die jetzt schon einsetzende nachlassende Mitwirkungs- und Beteiligungsbereitschaft der Jobcenterkund:innen bei Maßnahmen befürchten Träger negative wirtschaftliche Auswirkungen für wesentliche Teile der „Trägerlandschaft“. Die Forderungen reichen bis hin zu einem Schutzschirm für Bildungsträger. Insgesamt wird kritisch angemerkt, dass der Zeitraum für die Einführungsumsetzung des Bürgergelds zu knapp bemessen sei.