Neue Strukturen für mehr Betriebs- und Bürgernähe
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Frankfurt am Main ist die Schnittstelle zu allen Betrieben in der Rhein-Main-Region. Direkte Ansprechpartner:innen unterstützen Arbeitgeber bei der Personalrekrutierung, Unternehmen, Betriebe, Organisationen, Einrichtungen und Selbstständige können den AGS bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen und Ausbildungsstellen nutzen. Nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe haben mit dem AGS positive Erfahrungen gemacht.
Der AGS des Jobcenters Frankfurt ist die richtige Adresse bei der Besetzung von freien Stellen und Ausbildungsplätzen. Direkte Ansprechpartner:innen kümmern sich um die Vermittlung zielgerichtet, effektiv, unbürokratisch, ohne Kosten und Gebühren.
Die Strukturen und Zuständigkeiten im AGS wurden jetzt neu geordnet. Die Neuorganisation hat das Ziel, den Service mit mehr Bürger- und Betriebsnähe zu gestalten. Gleichzeitig soll die personelle Kontinuität weitgehend erhalten bleiben. Das heißt: Bewährte Vermittlungsfachkräfte bringen ihr Know-how und ihre bestehenden Kontakte in die neuen Strukturen ein. Die wesentliche Neuerung ist das Prinzip der Regional- und Quartierzuordnung. Sie löst die bisherige zentrale Zuständigkeit ab. Betroffen ist der Arbeitgeberorientierte Arbeitgeberservice. Die Mitarbeiter aus diesem Team werden in die fünf regionalen Standorte (Jobcenter Ost, West, Süd, Nord und Höchst) eingegliedert.
Bei diesem quartiersbezogenen Ansatz arbeiten jeweils zwei Mitarbeitende des AGS vor Ort im Team der persönlichen Ansprechpartner, um auf diese Weise ein abgestimmtes Vorgehen sowohl im Sinne der Kundinnen und Kunden als auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherzustellen. Die Vermittlungsfachkräfte des AGS halten dabei gleichermaßen den Kontakt zu Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Damit verbunden ist das Ziel, den Austausch vor Ort zwischen allen Akteuren zu intensivieren. Der AGS wird auch weiterhin allen Beteiligten ein engagierter und fachlich versierter Ansprechpartner sein.
Ein Teil der Integrationsfachkräfte im AGS arbeitet weiterhin bewerberorientiert. Sie kümmern sich im bewerberorientierten AGS um Arbeitsuchende, die Unterstützungsbedarf bei der Stellensuche und in den Bewerbungsverfahren haben. Dazu zählen insbesondere auch langzeitarbeitslose Jobcenterkund:innen, für die die besondere Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (§ 16i/e SGB II) in Betracht kommt. Diese Fördermöglichkeit mit hohen Lohnkostenzuschüssen über einen längeren Zeitraum kann immer dann wirksam werden, wenn eine Arbeitsmarktintegration mit anderen Instrumenten nicht gelingt. Wer im arbeitgeberorientierten AGS für welchen Arbeitsuchenden zuständig ist, entscheidet sich an der alphabetischen Zuordnung. Der bewerberorientierte AGS ist weiterhin im Jobcenter Nord angesiedelt.